Vermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser einer bestimmten Person einen Vorteil aus seinem Nachlass zuwendet – ohne diese Person zur Erbin zu machen. Der Begünstigte eines Vermächtnisses wird als Vermächtnisnehmer bezeichnet.

Typische Beispiele für ein Vermächtnis sind:

  • Die Zuweisung eines bestimmten Gegenstands (z. B. „Mein Oldtimer geht an meinen Neffen“),
  • Die Auszahlung einer Geldsumme,
  • Die Einräumung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs.

Der Vermächtnisnehmer hat einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben, das Vermächtnis zu erfüllen. Er ist nicht Teil der Erbengemeinschaft und trägt daher auch keine Haftung für Nachlassverbindlichkeiten.

Unterschied zum Erbe:

Während Erben in die gesamte Rechtsnachfolge des Verstorbenen eintreten (inkl. Pflichten), erhält der Vermächtnisnehmer nur den konkret zugewendeten Vorteil.

Konfliktpotenzial:

Vermächtnisse sind häufig Gegenstand von Missverständnissen oder Streit, etwa bei unklarer Formulierung oder wenn die Erben den Anspruch anzweifeln oder verzögern. Eine Erbrechtsmediation kann helfen, solche Situationen außergerichtlich zu klären und faire Lösungen zu entwickeln.