Erbschein
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Er weist nach, wer Erbe ist und in welchem Umfang – also mit welchem Erbanteil. Der Erbschein dient als Legitimationsnachweis gegenüber Banken, Behörden, Versicherungen oder dem Grundbuchamt, wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt.
Wofür wird ein Erbschein benötigt?
- Auszahlung von Bankguthaben,
- Umschreibung von Immobilien im Grundbuch,
- Nachweis der Erbenstellung gegenüber Dritten.
Der Antrag auf einen Erbschein kann nur von den Erben selbst oder durch deren Bevollmächtigte gestellt werden. Dabei müssen eidesstattliche Angaben zur Erbfolge gemacht werden.
Kosten:
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses.
Konfliktpotenzial:
Ein Erbscheinverfahren kann ins Stocken geraten, wenn z. B. mehrere Personen sich als Erben sehen oder die Testamentslage unklar ist. In solchen Fällen kann eine Erbrechtsmediation helfen, Streitigkeiten frühzeitig beizulegen und eine einvernehmliche Lösung zu finden – oft schneller und kostengünstiger als ein gerichtliches Verfahren.