Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe, der bestimmten nahen Angehörigen auch dann zusteht, wenn sie im Testament oder Erbvertrag nicht oder nur mit einem geringeren Anteil bedacht wurden. Er dient dem Schutz der nächsten Familienangehörigen und kann nicht ohne Weiteres entzogen werden.

Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel:

  • Kinder (auch adoptierte),
  • Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner,
  • unter Umständen auch die Eltern des Erblassers (wenn keine Nachkommen vorhanden sind).

Der Pflichtteil besteht nicht aus einem konkreten Erbanteil, sondern ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Ein Beispiel: Wird ein Kind im Testament enterbt, hätte ihm laut gesetzlicher Erbfolge 1/2 des Nachlasses zugestanden, so beträgt der Pflichtteil 1/4 – dieser muss von den Erben in Geld ausgezahlt werden.

In der Praxis führt die Geltendmachung des Pflichtteils häufig zu Konflikten, insbesondere in Patchwork-Familien oder bei unklaren Vermögensverhältnissen. Eine Erbrechtsmediation kann hier helfen, emotionale Spannungen abzubauen und einvernehmliche Lösungen zu finden, ohne langwierige Gerichtsverfahren.