Testament

Ein Testament ist eine einseitige, formbedürftige Verfügung von Todes wegen, mit der eine Person (der Erblasser oder die Erblasserin) regelt, was nach ihrem Tod mit dem Vermögen geschehen soll. Es ist die häufigste Form der letztwilligen Verfügung und ermöglicht individuelle Abweichungen von der gesetzlichen Erbfolge.

Arten des Testaments:

  • Eigenhändiges Testament: handschriftlich verfasst, unterschrieben und datiert – ohne Notar.
  • Notarielles Testament: wird beim Notar beurkundet und in amtliche Verwahrung gegeben.
  • Gemeinschaftliches Testament (meist von Ehepaaren): enthält gemeinsame Regelungen beider Partner, z. B. als „Berliner Testament“.

Ein Testament kann unter anderem regeln:

  • Wer Erbe wird und in welchem Verhältnis,
  • Ob jemand enterbt werden soll,
  • Anordnungen zu Vermächtnissen oder Auflagen,
  • Bestimmung eines Testamentsvollstreckers.

Wichtig: Ein Testament kann zu Streit führen, wenn es unklar formuliert ist, widersprüchliche Regelungen enthält oder sich einzelne Angehörige benachteiligt fühlen. Genau hier setzt die Erbrechtsmediation an – um Konflikte einvernehmlich zu lösen, bevor sie eskalieren.